Zusatzstoffe in Biolebensmitteln
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Bio - Anbieter benötigen für ihre Lebensmittel keine künstlichen Farbstoffe und auch keine Geschmacksverstärker. Im Biobereich werden lediglich 44 - meist unbedenkliche - Stoffe eingesetzt. Gentechnik und Nanotechnologie sind bei Biolebensmitteln grundsätzlich verboten. Auch Zusatzstoffe dürfen nicht gentechnisch hergestellt werden. | |||
Bei Biolebensmitteln eingesetzte Zusatzstoffe: | |||
Farbstoffe: | E 100 - E 180 | GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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Konservierungsstoffe | E 200 - E 297 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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Antioxidations- & Säuerungsmittel: | E 300 - E 385 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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Verdickungs- & Feuchthaltemittel: | E 400 - E 495 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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Säuerungsmittel: | E 500 - E 586 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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Geschmacksverstärker: | E 620 - E 650 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten: | |
Süßstoffe: | E 900 - E 1521 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten:
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