Speisekarte - Zusatzstoffe
Zusatzstoffe | ||
Mit der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZzuIV) müssen sich nicht nur diejenigen befassen, die Zusatzstoffe einsetzen, also die Lebensmittelwirtschaft, sondern auch die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung. | ||
mit Farbstoff/en | ||
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mit Konservierungsstoff/en | ||
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mit Antioxidationsmittel/n | ||
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mit Geschmacksverstärker/n | ||
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„geschwefelt" bzw. mit Schwefeldioxid | ||
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„geschwärzt" bzw. mit Schwärzungsmittel/n | ||
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„gewachst" | ||
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mit Phosphat/en | ||
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mit Süßungsmittel/n | ||
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mit einer Zuckerart und Süßungsmittel | ||
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nur bei Tafelsüßen zusätzlich zur Angabe „mit Süßungsmittel": „auf der Grundlage von... | ||
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enthält eine Phenylalaninquelle (bei Süßungsmittel Aspartam anzugeben) | ||
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„kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" (zusätzlich zur Angabe „mit Süßungsmittel") | ||
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mit Milcheiweiß (bei Fleischerzeugnissen) | ||
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Weiteres: |
Lebensmittel, die mit dem Hinweis „unter Schutzatmosphäre verpackt" hergestellt wurden, werden mit Schutzgasen (Kohlendioxid, Stickstoff) behandelt. Diese Information muss nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden, d.h. hier sind keine Hinweise auf Speisekarten, in Speiseplänen usw. notwendig. |
Für die Kenntlichmachung von Erfrischungsgetränken kommen die Angaben „koffeinhaltig" oder „chininhaltig" in Betracht. |
Auch gentechnisch veränderte Lebensmittel sind zu kennzeichnen. Dies hat folgendermaßen zu erfolgen: „aus gentechnisch verändertem (Bezeichnung der Zutat) hergestellt" oder „gentechnisch verändert". |
Der Zusatzstoff Taurin" |
Eine eindeutige Aussage, ob Taurin in einer Getränkekarte angegeben werden muss, gibt es nicht. Allerdings wird es empfohlen mit der Begründung, dass alle Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden um irgendwelche Eigenschaften zu erzeugen, als Zusatzstoffe gelten. |