Säfte - Gesund Kochen und Ernähren

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Säfte

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Fruchtsaft

  • Alles was mit "Fruchtsaft" bezeichnet wird, muss wirklich reiner Fruchtsaft sein, hergestellt aus frischen oder tiefgefrorenen Früchten.
  • "Fruchtsaft" ist immer unverdünnt.
  • Diese Ware besteht "zu 100 % aus gepreßtem Obst".

Fruchtsäfte dürfen folgendes nicht enthalten:
  • Konservierungsstoffe
  • Farbstoffe
  • sonstige chemische Zusätze

Fruchtsäfte werden ausschließlich physikalisch haltbar gemacht (pasteurisiert).
Fruchtsaft-Konzentrat
Vorteile:
  • schonende Form der Haltbarmachung von Fruchtsäften nach modernsten Erkenntnissen durch teilweisen Wasserentzug
  • über lange Zeit qualitätserhaltende, platzsparende und daher kostengünstige Lagerung und Transport aus fernen Ländern
  • gleichmäßige Versorgung über das ganze Jahr verteilt
  • gleichbleibend gute Qualität

Das Konzentrat wird für den Transport meist tiefgefroren und erst beim Abfüllen wieder aufgetaut.

Wasser wird dann auf die ursprüngliche Stärke wieder zugefügt und es entsteht wieder Fruchtsaft.
Bei Fruchtsäften aus Konzentrat ist gesetzlich erlaubt, einen eventuellen Fruchtzucker-Mangel durch Zusatz bis zu 15g je Liter auszugleichen.

Frucht-Nektar

Bestandteile:
  • Fruchtsaft
  • und/ oder Fruchtmark
  • Wasser
  • Zucker
Mindestfruchtgehalt:
  • 25-50 % (je nach Fruchtart)
  • Die Fruchtanteile müssen jeweils auf dem Etikett angegeben sein
Frucht-Nektare dürfen folgendes nicht enthalten:
  • keinerlei Konservierungsstoffe
  • sonstige chemische Zusätze
Unterscheidungen bei Nektaren:
Nektare aus Früchten mit saurem Saft:
  • z.B. Sauerkirsch- und schwarzer Johannisbeer-Nektar
  • Sie sind ohne Zucker-Wasser-Zusatz nicht genießbar
  • Der Fruchtanteil muss deklariert werden
  • 25% bei roten und schwarzen Beeren
  • 35% bei Kirschen
  • 50% bei Holunderbeeren
Nektare aus Früchten deren Saft auch unverdünnt genießbar ist:
  • z.B. Orangen-, Apfel-, Grapefruit-, Birnen-, Aprikosen-, Pfirsichsaft
  • Der Fruchtanteil muss deklariert werden
  • er liegt bei 40-50%

Fruchtsaft-Getränke...

... sind durststillende Erfrischungs-Getränke aus kohlesäurehaltigem oder "stillem" Tafelwasser", dem Fruchtsäfte, Fruchtsaftgemische oder Dicksäfte zugesetzt werden.
Fruchtsaftgehalt:
  • liegt meistens unter dem von Nektaren
  • ist von Frucht zu Frucht unterschiedlich
  • bei Säften aus Kernobst oder Traubensäften: Höchstens 30%
  • Orangenfruchtsaft: 6%

Der genaue Fruchtsaftanteil muss auf dem Etikett angegeben werden.
Copyright 2024 by Jürgen Wirtz
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